Sind Sie bereit für NIS2? Diese wichtige Frage stellen sich heutzutage unzählige Geschäftsführer und Unternehmen. Die Unternehmen, die neu unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen nun erweiterte Sicherheitsverpflichtungen erfüllen. In Deutschland geht man von mehr als 30.000 betroffenen Betriebe aus.
Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie steht für Network and Information Security und betrifft Unternehmen, die in kritischen Bereichen tätig sind. Die Richtlinie wurde kürzlich erweitert, um den steigenden Bedrohungen durch Cyberangriffe besser zu begegnen.
Wer ist betroffen?
Ein wichtiger Fakt ist, dass Sie möglicherweise betroffen sind, wenn Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter hat und entweder eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro erzielt. Zusätzlich ist relevant, in welchem Sektor Sie tätig sind. Sobald diese Kriterien erfüllt sind, besteht die Verpflichtung, sich über NIS2 zu informieren und sich auf der BSI-Plattform zu registrieren.
Es gibt elf „wesentliche“ („Essential“) und sieben „wichtige“ („Important“) Sektoren. Erfüllt Ihr Unternehmen die Kriterien der Zahl der Mitarbeitenden, den erforderlichen Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanz und ist in einem der folgenden Sektoren tätig, so unterliegen Ihr Unternehmen der NIS2:
Wesentliche & wichtige Sektoren:
Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, Abwässer, Digitale Infrastruktur, IKT-Dienstleistungsmanagement (B2B), Öffentliche Verwaltungen, Weltraum, Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft,
Herst., Prod. & Vertrieb von Chemikalien, Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -vertrieb, Herstellung, Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren, Digitale Anbieter, Forschung
**Tipp**: Registrieren Sie sich frühzeitig, um alle Fristen einhalten zu können und mögliche Strafen zu vermeiden.
Der Registrierungsprozess
Nach der Registrierung beginnt ein umfassender Prozess, bei dem Sie die aktuellen Anforderungen der NIS2-Richtlinie mit Ihrem bestehenden Sicherheitsmaßnahmen vergleichen müssen. Es ist wichtig, Sicherheitslücken zu identifizieren und die notwendigen Mindestmaßnahmen sicher umzusetzen.
Sicherheitsmaßnahmen umfassen:
- Risikomanagement: Erkennen und Minimieren von Cyberbedrohungen
- Maßnahmenmanagement: Optimierung der Sicherheitsprotokolle
- Business Continuity Management: Sicherstellung der Geschäftskontinuität
- Schulungs- und Informationspflichten: Aufklärung der Mitarbeiter und der Geschäftsführung
Die Rolle der Geschäftsführung
Besonders relevant ist die Geschäftsführung. Strafen bei Nichterfüllung der Anforderungen betreffen nicht nur das Unternehmen, sondern können bis zum Privatvermögen der Geschäftsführer durchgreifen.
„Die Geschäftsführer sind grundsätzlich besonders relevant.“
Um eine Orientierung zu finden und eine Roadmap zu entwickeln, bieten wir kostenlos Orientierungsgespräche an. Nutzen Sie die Gelegenheit, einen freien Terminslot in unserem Kalender zu buchen. Wir freuen uns auf die Gespräche und die Zusammenarbeit.
Fazit
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist verpflichtend und erfordert sorgfältige Planung und Ausführung. Durch die richtige Herangehensweise können Unternehmen nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch ihre Cyber-Resilienz erheblich stärken.
Nehmen Sie die Herausforderung an und sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens. Gemeinsam können wir den Weg zur verlässlichen Netz- und Informationssicherheit beschreiten.
Vielen Dank.