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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung dieser Bedingungen

clockworkX GmbH schließt Verträge mit Auftraggebern (AG) nur in Anwendung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) ab. Die einmal vereinbarten Geschäftsbedingungen gelten – bis auf Widerruf durch clockworkX GmbH – auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse als vereinbart. Die Geltung von Einkaufs- und sonstigen Geschäftsbedingungen des AG wird hiermit für die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. clockworkX GmbH erbringt Leistungen gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Soweit die Verträge ausnahmsweise mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB abgeschlossen werden, gehen unabdingbare gesetzliche Bestimmungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Angebote

2.1. Angebote der clockworkX GmbH sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, freibleibend und nicht bindend. Ein beidseits verbindlicher Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung der clockworkX GmbH beim AG oder dem Leistungsbeginn der clockworkX GmbH zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies betrifft auch die Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform selbst. Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen von Organen oder Mitarbeitern der 
clockworkX GmbH sind in jedem Stadium der Vertragsabwicklung nur dann verbindlich, insoweit sie schriftliche Bestätigung finden.

2.2. clockworkX GmbH übernimmt mit der Ankündigung von Prüfungen und deren Vornahme nicht die dem AG allenfalls obliegenden Verpflichtungen zur Einhaltung dieses oder von Folgeprüfterminen.

3. Räumliche Geltung

Angebotene Entgelte sind, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, nur für Tätigkeiten in Deutschland gültig.

4. Durchführung des Auftrages

4.1. clockworkX GmbH schuldet ausschließlich die vertraglich genau festgelegten Leistungen, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Einhaltung der gegebenen. clockworkX GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der den Aufträgen zugrundeliegenden Gesetze, Richtlinien und Normen.

4.2. Bei der Erteilung des Auftrages wird das Auftragsvolumen schriftlich festgelegt. Falls sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendige Änderungen oder Überschreitungen des vereinbarten Auftragsvolumens ergeben sollten, ist clockworkX GmbH berechtigt, diese aufgrund der vorliegenden AGB auch ohne schriftlichen Auftrag vorzunehmen, sofern das zuletzt vereinbarte Entgelt nicht um 15% überschritten wird. Überschreitet die Modifikation 15%, dann sind diese vor Erbringung der zusätzlichen Leistung schriftlich zu vereinbaren. Erhöht sich durch diese Modifikation des Auftragsumfanges das zuletzt vereinbarte Entgelt um mehr als 50 %, so ist der AG berechtigt, binnen drei Tagen ab Bekanntgabe des neuen Entgeltes vom Vertrag zurück zu treten. Der AG hat aber für den bereits erbrachten Leistungsumfang eine Vergütung in der dafür vereinbarten Höhe zu entrichten.

4.3. clockworkX GmbH übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung und die Funktionsfähigkeit der ausschließlich auf technische Sicherheit überprüften Objekte, sofern dies nicht ausdrücklich Auftragsinhalt ist. Insbesondere werden Konstruktion, Werkstoffauswahl und Bau von Geräten und Anlagen nur dann einer Prüfung unterzogen, wenn sich ein Auftrag speziell auf eine derartige Leistung richtet. Dies gilt

4.4. Der AG hat clockworkX GmbH bereits bei Auftragserteilung sämtliche erforderliche Unterlagen, wie Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und Bescheinigungen vorzulegen, für sämtliche erforderliche Genehmigungen und Freigaben zu sorgen, jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen und vor Beginn der Auftragserfüllung die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen, insbesondere das Prüfobjekt zugänglich zu machen. Der AG ist dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen. Kommt der AG diesen Pflichten trotz Fristsetzung durch die clockworkX GmbH nicht nach, so ist clockworkX GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. clockworkX GmbH ist in diesem Fall zudem berechtigt, Schadensersatz wegen Verletzung der vertraglichen Nebenleistungspflichten des AG geltend zu machen.

4.5. clockworkX GmbH ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen oder von mündlichen Auskünften des AG oder seiner Mitarbeiter zu überprüfen, sodass sie von der Richtigkeit solcher Angaben ausgehen darf.

4.6. clockworkX GmbH ist berechtigt, die Methode und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.

4.7. clockworkX GmbH ist berechtigt, von den ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen Kopien herzustellen und zu ihren Akten zu nehmen und Daten des AG und aus dem Geschäftsverkehr mit diesem zu eigenen Zwecken in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage zu speichern. Der AG erteilt entsprechend Punkt 10 (Geheimhaltung/Vertraulichkeit/Datenschutz) der AGB hierzu ausdrücklich seine Zustimmung.

4.8. clockworkX GmbH erbringt die Dienstleistung, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, mit einem Mitarbeiter pro Fachgebiet. Für die Auftragserfüllung erforderliche oder nützliche Hilfsleistungen sind vom AG oder in dessen Namen von einem Dritten der clockworkX GmbH unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der AG hat alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen oder nützlichen Hilfeleistungen zur Verfügung zu stellen. Bei der Erbringung von solchen Hilfsleistungen hat der AG die geltenden gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, zu überwachen und einzuhalten.

4.9. Der AG gestattet der Akkreditierungsstelle, dass sie die auftragsgegenständliche Konformitätsbewertungstätigkeit der clockworkX GmbH begleiten und beobachten (auditieren) darf.

5. Fristen und Termine/Verzug

5.1. Die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des AG. Diese Zeitangaben erlangen nur dann Verbindlichkeit, wenn sie von der clockworkX GmbH schriftlich ausdrücklich als „verbindlich“ festgelegt worden sind. Verzögerungen von verbindlichen Leistungsterminen berechtigen den AG nur zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, wenn die clockworkX GmbH den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

5.2. Verbindlich festgelegte Fristen beginnen mit der vollständigen Übereinstimmung in allen Vertragsteilen und über sämtliche Bedingungen der Leistung und enden mit der Bereitstellung der Leistung durch die clockworkX GmbH. Sie verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sich der AG mit seinen Verpflichtungen nach den Bestimmungen der vorliegenden AGB, insbesondere den Punkten 4.4. und 4.8. – aus welchen Gründen auch immer – in Verzug befindet

5.3. Wird die Auftragserfüllung durch vorübergehende Umstände verzögert, die clockworkX GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt, Transporthindernisse, etc.), ist clockworkX GmbH unter Ausschluss von Gewährleistungen, Irrtumsanfechtungen und/oder Schadenersatzansprüchen berechtigt, die Frist angemessen zu verlängern. Wenn die Umstände, die zur Verzögerung der Auftragserfüllung führen, länger als vier Monate anhalten, ist die clockworkX GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Fristverlängerung sowie Rücktrittsrecht gelten auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich clockworkX GmbH bereits in Verzug befindet. clockworkX GmbH wird dies dem Kunden rechtzeitig mitteilen. clockworkX GmbH ist im Rücktrittsfall berechtigt, bis dahin erbrachte Teilleistungen gegenüber dem Kunden zu den dafür vereinbarten Preisen abzurechnen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Die Leistungen werden nach den jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Angeboten, Preislisten und dgl. verrechnet. Erstreckt sich die Leistungserbringung auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr oder werden Leistungen wiederholt erbracht, so werden diese zu den jeweils im Zeitpunkt der einzelnen Leistungserbringung gültigen Preisen in Rechnung gestellt.

6.2. Erstreckt sich der Leistungszeitraum der 
clockworkX GmbH auf mehr als 4 Wochen, hat
clockworkX GmbH das Recht, monatlich Teilrechnungen zu stellen.
Die Zahlung der Teil- und Gesamtrechnungen hat unverzüglich und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu erfolgen.

6.3. Rechnungsbeanstandungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung der
clockworkX GmbH schriftlich und substantiiert mitzuteilen, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.

6.4. Der AG ist nicht berechtigt, mit Forderungen – welcher Art auch immer – aufzurechnen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.5. Bei Zahlungsverzug, auch mit nur einer fälligen Forderung, werden alle offenen Forderungen – auch solche aus anderen Aufträgen und unabhängig von einer abweichenden Zahlungsvereinbarung – sofort fällig und clockworkX GmbH kann wahlweise sofort Zahlung der noch offenen Forderungen verlangen und bis zur Zahlung die Auftragserfüllung zurückhalten oder aber fristlos vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist clockworkX GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz entsprechend § 288 Abs. 2 BGB zu verrechnen, wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Wenn der AG ein Verbraucher ist, betragen die Verzugszinsen der Entgeltforderungen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB. Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

6.6. Der AG verpflichtet sich zudem, die durch seinen Zahlungsverzug tatsächlich entstandenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und Aufwendungen der clockworkX GmbH zu ersetzen. Dazu zählen unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht insbesondere die außergerichtlichen Kosten, die Mahnkosten, die Kosten eines Inkassounternehmens sowie die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten soweit sie zweckdienlich und notwendig waren.

6.7. Preisangaben verstehen sich im Zweifel exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, die vom AG in ihrer jeweiligen Höhe ebenfalls zu bezahlen ist.

6.8. Mehrere Vertragspartner haften gesamtschuldnerisch.

6.9. clockworkX GmbH ist berechtigt, dem AG Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der AG erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch clockworkX GmbH ausdrücklich einverstanden.

7. Gewährleistung

7.1. Ist der AG nicht Verbraucher nach § 13 BGB, so hat er das Werk oder die Dienstleistungen der clockworkX GmbH unverzüglich nach Leistungserbringung zu überprüfen und festgestellte bzw. feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeder Haftung der clockworkX GmbH unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von drei Kalendertagen nach Auslieferung des Gutachtens, Prüfberichtes oder dgl. in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, längstens jedoch innerhalb von drei Kalendertagen danach und jedenfalls noch innerhalb der Gewährleistungsfrist in Textform zu rügen.
Allfällige Mängelrügen berechtigen nicht zu teilweiser oder gänzlicher Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen.

7.2. Gewährleistungsansprüche des AG beschränken sich nach Wahl der clockworkX GmbH auf Verbesserung oder Ersatzlieferung. clockworkX GmbH ist berechtigt, zwei Verbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen vorzunehmen. Führen die Versuche zur Verbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht zum Erfolg oder ist die Verbesserung bzw. Ersatzlieferung wirtschaftlich untunlich, hat der AG das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung. Ein Vertragsrücktritt wegen unwesentlicher, unbehebbarer Mängel ist ausgeschlossen. Diesfalls erfolgt eine angemessene Preisminderung.

7.3. Gewährleistungsansprüche des AG – auch für so genannte unkörperliche Werke, also beispielsweise für Gutachten oder Softwareentwicklung – verfristen in einem Jahr nach Abschluss der Leistungserbringung durch
clockworkX GmbH. Die Gewährleistungsfrist wird weder durch Verbesserung, noch durch Verbesserungsversuche verlängert oder unterbrochen, vor allem dann nicht, wenn diese außerhalb der hiermit vereinbarten Gewährleistungsfrist erfolgen.

7.4. Unterlässt der AG die fristgerechte Mängelrüge gem. Punkt 7.1., so sind Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn Mitarbeiter von der 
clockworkX GmbH hätten derartige Ansprüche vorsätzlich oder krass grob fahrlässig begründet.

8. Haftung

8.1. Macht der AG gegen clockworkX GmbH Schadensersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung als auch hinsichtlich der Rechtswidrigkeit beweispflichtig, es sei denn aus einem Gesetz ergibt sich ausdrücklich eine Beweislastverschiebung. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen an Dritte udgl. ist unzulässig.

8.2. Entsteht dem AG durch eine von der clockworkX GmbH verschuldete Überschreitung einer verbindlich vereinbarten Leistungsfrist ein Schaden, kann dieser höchstens in Höhe von 5 % des von der Verspätung betroffenen Teils des Auftrages geltend gemacht werden. Dies gilt nicht bei einer durch clockworkX GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Pflichtverletzung.

8.3. Die nachstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für deliktische Forderungen, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

8.4. Die Haftung der clockworkX GmbH ist bei einfacher Fahrlässigkeit für Sachschäden mit EUR 5.000.000,- und für reine Vermögensschäden mit EUR 2.000.000,- begrenzt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die die clockworkX GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Bei Verletzung von Kardinalpflichten kommt Punkt 8.6. zur Anwendung. Höhere als vorstehende Beträge können auf Wunsch und auf Kosten des AG vereinbart werden, sofern eine entsprechende Rückdeckung der clockworkX GmbH bei ihrem Haftpflichtversicherer möglich ist.

8.5. Vorstehender Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.

8.6. Die Haftung der clockworkX GmbH bei fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden, soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden, ist auf den vertragstypischen, für die clockworkX GmbH bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren, Schaden begrenzt.

8.7. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in Ziffer 8.1 bis 8.6. gelten auch für die Haftung der 
clockworkX GmbH für ihre Organe und Mitarbeiter sowie die persönliche Haftung der Organe und Mitarbeiter der clockworkX GmbH und sonstige Erfüllungsgehilfen.

8.8. Schadenersatzansprüche des AG sind, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der clockworkX GmbH oder deren Organen/leitenden Mitarbeitern, ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablehnung der Ansprüche mit einem entsprechenden Hinweis durch clockworkX GmbH oder deren Versicherer gerichtlich geltend gemacht werden. Alle etwaigen Schadenersatzansprüche des AG gegenüber der clockworkX GmbH (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der clockworkX GmbH oder deren Organen/leitenden Mitarbeitern) verjähren binnen einem Jahr ab Kenntnis des AG von seinem Anspruch, soweit nicht die Bedingungen an anderer Stelle oder das Gesetz eine kürzere Verjährung anordnen. Vorstehendes gilt nicht für Ansprüche des AG wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8.9. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in den Punkten 8.1 bis 8.8 gelten zudem nicht: für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.

8.10. Sofern clockworkX GmbH dem AG gegenüber für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen ihrer Organe, Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen zu haften hat, kann sie die Abtretung eines allfälligen Schadenersatzanspruches des AG gegenüber dem Organ, Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen der clockworkX GmbH verlangen.

8.11. Sofern Dritte, die weder mit der clockworkX GmbH noch mit dem AG in einem Vertragsverhältnis stehen, aufgrund des Vertrages zwischen der clockworkX GmbH und dem AG Ansprüche aufgrund von Sach- oder Vermögensschäden gegen clockworkX GmbH, ihre Organe, Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen erheben, die nicht auf das vorsätzliche oder grob fahrlässige Handeln der clockworkX GmbH, ihrer Organe, Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, hat der AG die clockworkX GmbH bzw. ihre Erfüllungsgehilfen von der Haftung freizustellen.

8.12. Für Schäden an Prüflingen, die durch Prüfungen, Tests und dgl. entstehen, die gemäß den Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Prüfung durchgeführt wurden, übernimmt clockworkX GmbH mangels Verschuldens keine Haftung.

8.13. Sämtliche unter Punkt 8 (Haftung) angeführten Einschränkungen geltend auch für die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Verdienstausfall, sonstige Vermögensschäden, Zinsschäden, etc.

9. Urheberrechte

Sämtliche Urheberrechte an den von TÜV AUSTRIA
Deutschland GmbH erstellten Prüf-, Inspektions- und Überwachungsberichten, Zertifikaten, Gutachten, Berechnungen und dergleichen verbleiben bei der clockworkX GmbH. Die Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der 
clockworkX GmbH. Bei Weitergabe, Verwertung und/oder Veröffentlichung der Leistung ist der AG für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Er hat
clockworkX GmbH insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen.

10. Geheimhaltung/Vertraulichkeit/Datenschutz

10.1. clockworkX GmbH hat ihre MitarbeiterInnen und sonstige Erfüllungsgehilfen zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen einschließlich den ihnen bei der Datenverarbeitung bekanntgewordenen personenbezogenen Daten verpflichtet.

10.2. Der AG gestattet clockworkX GmbH, dass sie von schriftlichen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen usw. die der 
clockworkX GmbH zur Einsicht überlassen werden und die für die Auftragserfüllung notwendig sind, Kopien für die Akten der clockworkX GmbH erstellen darf.

10.3. clockworkX GmbH wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich der clockworkX GmbH erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

10.4. Die Datenschutzerklärung iSd Art. 13 und 14 DSGVO ist auf der Website (https://www.tuv-ad.de/datenschutzerklaerung/) ersichtlich.

10.5. Informationen bzw. Daten des AG werden ausschließlich mit dessen Zustimmung oder im Fall einer gesetzlich, behördlich oder gerichtlich angeordneten Offenlegung an Dritte weitergegeben.

11. Hilfsmaterial

Die Kosten für Hilfsmittel, die nicht zur Standardausrüstung der clockworkX GmbH gehören, gehen zu Lasten des AG.

12. Beistellungen
Die Beistellung (Anschluss und Lieferung) von Wasser, Strom, Beleuchtung im erforderlichen Ausmaß und Arbeitsgerüsten, die sich für die Ausführung der Prüfarbeiten eignen und die den geltenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften genügen, gehen zu Lasten des AG, der auch für ihre Bereitstellung zeitgerecht zu sorgen hat.
13. Anlieferung und Verwahrung von Prüfgegenständen

Bei Prüfungen in den clockworkX GmbH Räumlichkeiten sind die zu untersuchenden Prüfgegenstände, Proben u.dgl. grundsätzlich frei Haus anzuliefern. Insoweit sie nach den Prüfungen dem AG oder einer anderen Stelle nicht übergeben werden, können für die weitere Verwahrung Kosten für die Lagerung oder die Entsorgung in angemessener Höhe verlangt werden.

14. Salvatorische Klausel

Unwirksame Bestimmungen dieser Vereinbarung beeinträchtigen die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien kommen im Fall der Unwirksamkeit einer Klausel dieser Vereinbarung überein, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen des Verbraucherrechts entgegenstehen.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für diese Vereinbarung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht ausschließlich seiner Verweisungsnormen. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Gesellschaft in München (Deutschland) zuständig.

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